Das Bundesverfassungsgericht hat einige Richtlinien für die Online Untersuchung aufgestellt, die eigentlich ganz vernüftig sind. Unvernünftig ist aber wohl, dass im Internetzeitalter die Länder Gesetze hierfür erlassen. Welches Gesetz gilt nun wenn der Ermittler in Nordrhein-Westfalen sitzt, der Online zu Durchsuchende in Baden-Württemberg wohnt und sein Server in USA oder gar in Liechtenstein steht?
Viele Sachverständige halten die Online Durchsuchung sowieso für sinnlos (wohl deshalb wird sie von der Politik so eifrig verfolgt!). Wesentlich wichtiger ist jedoch die Überwachung des Online Datenverkehrs. Mit Hilfe der IP Adresse des Benutzers kann man ja wunderbare Profile erstellen. Google Analytics analysiert die Besucher einer Website hinsichtlich Häufigkeit der Besuche, Interessen, geografische Verteilung usw . Es ist deshalb manchmal durchaus angebracht, anonym im Netz zu arbeiten. Audit my PC ist eine recht gute Einstiegswebsite mit Erklärungen und Online Tools zum Thema Schutz der Privatsphäre im Internet. Interessant ist z.B. die Einführung in die Auswertung der Internen IP Adresse. Anonymizer Services werden kostenfrei und billig für 5 €/Monat (Steganos) angeboten. Die Lösungen unterscheiden sich in der Geschwindigkeit und in der Transparenz des Proxy Servers - nicht alle Web Dienste werden von allen Anbietern unterstützt. Auf alle Fälle sollte man gewerbliche Anonymizer Services vor dem Kauf mit allen persönlichen Anwendungen testen.

0 Antworten bis hierher ↓
Bis jetzt noch kein Kommentar ... Bring die Sache ins Rollen, und füll das untere Forumular aus.
Kommentar schreiben